für die Durchführung von Leistungswettbewerben der Feuerwehren im Land Niedersachsen
Leistungswettbewerbe in den niedersächsischen Feuerwehren sollen dazu dienen,
den Übungsdienst entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift 3 "Einheiten im
Löscheinsatz" (FwDV 3 – Stand: 2005) anzuregen.
Die allgemeine Ausbildung und die Durchführung von Einsatzübungen unter Annahme
realer Gegebenheiten muss in allen Feuerwehren vorrangig betrieben werden.
Leistungswettbewerbe sollen diesen Ausbildungs- und Übungsdienst fördern, aber
keine neuen, nur auf einen Wettbewerb ausgerichtete Übungsgrundlagen schaffen.
Im Besonderen soll die Ausbildung zur Wahrnehmung aller Funktionen in der Gruppe
gefördert werden. Diesem Ziel dient die Umstellung der Gruppe durch Losentscheid.
Mit der Vermeidung kritischer Übungsteile werden Unfallgefahren eingeschränkt und
damit die Unfallverhütung gezielt herausgestellt.
Es wird mit diesen Bestimmungen die Voraussetzung geschaffen, dass die FwDV 3
ihre, die Tätigkeiten der einzelnen Funktionen regelnde Vorgabe erfüllt, nicht aber die
handwerkliche Ausführung von Befehlen in eine exakt vorgeschriebene Ausführung
festlegt.
- des Gesamteindrucks der Gruppe während der ganzen Übung (Auftreten und Verhalten),
- des Pflegezustandes von Fahrzeug, Ausrüstung und Gerät (einschl. persönlicher Ausrüstung),
- des Auftretens der Gruppenführerin / des Gruppenführers,
wird unterstrichen, dass neben den Zielsetzungen im Ausbildungs- und Übungsbereich
auch auf eine angemessene Disziplin und auf das äußere Erscheinungsbild
der am Leistungswettbewerb teilnehmenden Feuerwehrangehörigen großer Wert gelegt
wird.
Zur Vermeidung von Unsicherheiten der Wettbewerbsgruppen wie auch der Wertungsrichterinnen
und Wertungsrichter ist es unerlässlich, diese Bestimmungen unverändert
für alle Vorentscheidungswettbewerbe zu übernehmen.
Teilnehmergruppen, die am Regional- und Landesentscheid teilnehmen, müssen
sich bei Vorentscheidungswettbewerben nach diesen Bestimmungen qualifiziert haben.
Jede Wettbewerbsgruppe tritt mit einer Gruppenführerin / einem Gruppenführer und
acht weiteren Feuerwehrangehörigen zum Leistungsentscheid an. Die Wettbewerbsgruppe
wird aus bis zu zwölf zum Wettbewerb angetretenen Feuerwehrangehörigen
gebildet. Jeder Feuerwehrangehörige darf in einem
Leistungsentscheid nur einmal zu einer Wettbewerbsübung antreten.
Dem Gerät entsprechend werden die Gruppen eingeteilt in:
Wertungsgruppe 1 = alle Teilnehmergruppen, die mit einem wasserführenden Fahrzeug arbeiten.
Wertungsgruppe 2 = alle Teilnehmergruppen, die mit einem nicht wasserführenden Fahrzeug arbeiten.
Wasserführende Fahrzeuge verfügen über einen serienmässig eingebauten
Wassertank mit mindestens 500 l Inhalt.
Alle beim Leistungswettbewerb eingesetzten Fahrzeuge, die persönliche und technische
Ausrüstung und die Geräte müssen den Bestimmungen der Verordnung für die
Freiwilligen Feuerwehren, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) den Merkblättern
der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), der Normung (DIN) oder entsprechender
technischer Bestimmungen und der StVZO in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Die vollständige persönliche Ausrüstung nach Anhang 7 dieser Bestimmungen
ist Voraussetzung zur Teilnahme am Leistungswettbewerb . Sie muss ggf. vor dem
Start nachgebessert werden.
Der Kugelhahnverteiler PN 16 nach DIN 14 345 ist bei den Leistungswettbewerben
nicht zugelassen.
Fahrzeuge, Ausrüstungen und Geräte sollen in einem gepflegten Zustand vorgeführt
werden.
Erfordernisse an den Übungsplatz und erforderliche Ausrüstung:
Die Herrichtung des Übungsplatzes und der Übungsstrecken ergibt sich aus der Gesamtdarstellung
(s. zeichnerische Darstellung), die technische Ausrüstung der Wettbewerbsgruppen
aus der Zielsetzung dieser Übung:
- Absetzen von Meldungen über Funk
- Brandbekämpfung mit Wasserentnahme aus einem offenen Gewässer
- Einsatz einer Steckleiter.
Erforderliche technische Ausrüstung:
Gerät zur Wasserentnahme, Wasserförderung und Wasserabgabe,
2 Steckleiterteile (werden vom Ausrichter gestellt),
3 Schlauchhalter.
Schlauchmaterial:
4 Längen A-Saugschlauch je 1,60 m
4 Längen B-Druckschlauch je 20,0 m (Rollschläuche)
6 Längen C-Druckschlauch je 15,0 m (Rollschläuche)
Alle Rollschläuche doppelt gerollt, Schlauchtrageeinrichtungen sind
nicht zugelassen.
Strahlrohre:
1 Mehrzweckstrahlrohr B mit Mundstück
3 Mehrzweckstrahlrohre C mit Mundstück
1 Stützkrümmer
Funkgeräte
4 Handfunkgeräte (werden vom Ausrichter gestellt)
Die Plattform für den Leitereinsatz muss den statischen
Erfordernissen entsprechen und gegen Umkippen gesichert sein.
Ablauf:
- Die durchzuführenden Funktionen der Löschgruppe werden zunächst ausgelost, der
Gruppenführer und Melder sind vorbestimmt.
- Das Fahrzeug und die Ausrüstung der Gruppe werden überprüft.
- Die Gruppe überprüft die vom Ausrichter gestellten Geräte.
- Der Gruppenführer lässt die Gruppe antreten, meldet und erhält die Gefahrenlage:
Brandbekämpfung, die Gruppe begibt sich anschließend unverzüglich
auf die Wettbewerbsbahn und arbeitet nach Weisung des Gruppenführers.
- Die Maschinistin/der Maschinist bedient die Pumpe.
- Der Melder begleitet den Gruppenführer.
- Der Angriffstrupp verlegt die Schlauchleitung um
die Sichtblende (siehe schwarzes Rechteck) und legt den Verteiler, ein Angriffstruppmitglied sichert den
Verteiler, bis die Leitung gefüllt ist und bringt anschließend zusammen mit dem zweiten Mitglied
die C-Schläuche und seine Ausrüstung zum befohlenen Platz.
- Nach dem Einsatzbefehl des Gruppenführers verlegt der Angriffstrupp die
Schlauchleitung für das B-Rohr selbst.
- Der Wassertrupp bereitet die Wasserentnahme vor.
- Nach dem Befehl des Gruppenführers geht der Wassertrupp über eine Steckleiter
mit dem 1. Rohr vor, der Melder hilft beim Aufstellen der Leiter.
- Auf Befehl des Gruppenführers gibt der Melder die Lagemeldung per Funk an die
Einsatzleitung durch und sichert danach auf Anweisung den Verteiler.
- Der Schlauchtrupp unterstützt den Wassertrupp bei der Wassentnahme, bringt
anschließend seine Ausrüstung zum befohlenen Platz.
Der Schlauchtrupp sichert die Steckleiter und legt die Schlauchleitung für das erste
Rohr zum Verteiler, ein Schlauchtruppmitglied übernimmt die Schlauchaufsicht.
- Nach dem Einsatzbefehl des Gruppenführers verlegt der Schlauchtrupp die
Schlauchleitung für das 2. Rohr selbst.
- Nach Abschluß der Übung und dem Verladen der verwendeten Ausrüstung und Gräte
tritt die Gruppe an und der Gruppenleiter meldet die Gruppe beim Bahnleiter ab.
Hinweis:
Viele obenstehende Aktionen laufen gleichzeitig ab, die Stationen sind nur ein grober
Anhalt zum besseren Verständnis, bzw. zur Darstellung, dass so ein Wettkampf sehr
interessant gestaltet ist.